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COVID-19 - Mehr Flexibilität beim Impfen in NRW

Das Bundesland Nordrhein-Westfalen ermöglicht mit Erlass vom 25.03.2021 eine unbürokratische Vergabe von Impfterminen. Denn das Gesundheitsministerium hat die Kreise und kreisfreien Städte gebeten, Impfstoffkontingente, die nicht vollständig genutzt werden können, für die Versorgung weiterer Personen aus dem Kreis der zweiten Prioritätsgruppe zu verwenden. Mit den vorhandenen Kontingentmengen, die nicht vollständig genutzt werden können, sollen vordringlich Impftermine für Personen mit Vorerkrankungen geschaffen werden. Zu dieser Personengruppe zählen seit dem Inkrafttreten der aktuellen Coronavirus-Impfverordnung auch Menschen mit Conterganschädigung (CIP berichtete hier).

Ihre Anfrage zum Erhalt einer Bescheinigung über eine anerkannte Conterganschädigung zur Unterstützung Ihrer Ärztin / Ihres Arztes bei der Ausstellung eines notwendigen Attestes (CIP berichtete hier) richten Sie bitte an die Geschäftsstelle der Conterganstiftung
(E-Mail: geschaeftsstelle@contergan.bund.de / Telefon: 0221 3673-3673).

Für etwaige Fragen zum Thema „Corona-Pandemie“ steht Ihnen der Beratungsbereich der Conterganstiftung gerne zur Verfügung
(E-Mail: beratung@contergan.bund.de / Telefon: 0221 3673-3673).