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COVID-19 - Versand der Bescheinigung über anerkannte Conterganschädigung

Die Conterganstiftung erreichen viele Anfragen, ob die Bescheinigung über die anerkannte Conterganschädigung (CIP informierte hier) nicht ungefragt allen Betroffenen zugesendet werden kann.

Die Bitte ist nachvollziehbar und wir haben sie sorgfältig abgewogen. Im Ergebnis ist es am wichtigsten, dass wir Sie schnellstmöglich bedienen und Ihnen bei Bedarf innerhalb kürzester Zeit eine Bescheinigung zukommen lassen. Denn in einigen Bundesländern werden aktuell bereits Impftermine für die Impfgruppe mit hoher Priorität, der Menschen mit Conterganschädigung zugeordnet wurden (CIP berichtete hier), vergeben. Dies lässt sich nur sicherstellen, wenn wir die Bescheinigung individuell auf Anfrage versenden. Ein gleichzeitiger Versand an alle Betroffenen würde eine mehrwöchige Vorlaufzeit mit sich bringen und Sie könnten so möglicherweise bereits zu erhaltende Impftermine nicht bekommen.

Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir uns in Ihrem Sinne für diese Vorgehensweise entschieden haben. Richten Sie Ihre Anfrage zum Erhalt der Bescheinigung gerne an die Geschäftsstelle (E-Mail: geschaeftsstelle@contergan.bund.de / Telefon: 0221 3673-3673).

Eine gleichlautende Information werden wir ebenfalls in Form eines Papierschreibens versenden, damit auch die Betroffenen, die keinen Zugriff auf das CIP haben, in Kenntnis gesetzt werden.