Aktuelles

Evaluation Conterganstiftungsgesetz – Teilnahme an Betroffenenbefragung noch bis zum 4. Oktober 2023 möglich

Das IGES Institut bedankt sich vielmals bei allen, die bisher an der Befragung im Rahmen der Expertise über die Wirkungen des Fünften und Sechsten Änderungsgesetzes des Conterganstiftungsgesetzes teilgenommen haben.

Die Teilnahme ist noch bis einschließlich 4. Oktober 2023 möglich. Wir möchten alle vielmals darum bitten, sich noch zu beteiligen, damit aussagekräftige Ergebnisse generiert werden können.

Die Befragung ist über die folgende Internetseite erreichbar:

www.conterganbefragung.de

Dort muss der persönliche Zugangscode aus dem Einladungsschreiben eingegeben werden. Falls Sie Ihren Zugangscode nicht mehr auffinden können, wenden Sie sich bitte an Luisa Grundmann vom IGES Institut.

E-Mail: conterganbefragung@iges.com
Telefon: 030-230 809 517

Wenn Ihnen eine Online-Teilnahme nicht möglich ist, möchten wir Ihnen die Gelegenheit geben, den Fragebogen auch telefonisch zu beantworten: Wenden Sie sich hierfür auch bitte an Luisa Grundmann vom IGES Institut. Auch für alle weiteren Fragen rund um die Befragung steht Ihnen Luisa Grundmann vom IGES Institut gerne zur Verfügung.

Vielen Dank für Ihre Teilnahme!