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Expertinnen- und Expertenkommission – Stiftungsrat fasst einstimmigen Beschluss

Der Stiftungsrat der Conterganstiftung hat in seiner öffentlichen Sitzung am 23.11.2022 einstimmig beschlossen, dass der Stiftungsvorstand mit der Einrichtung einer Expertinnen- und Expertenkommission beauftragt werden soll. Aufgabe der Kommission wird es sein, die zukünftigen Bedarfe der Menschen mit Conterganschädigung zu ermitteln. Der Stiftungsrat folgte damit einem Beschlussvorschlag des Stiftungsvorstandes.

Die Kommission soll über einen Zeitraum von drei Jahren eingesetzt werden. Die medizinische Versorgung, das Wohnen im Alter und die psychosoziale Begleitung der Betroffenen werden die Themen der Erhebungen sein, über die ein umfassender Abschlussbericht zu erstellen ist.

Der Kommission werden Frau Barbara Steffens und Herr Prof. Dr. phil. Dr. h.c. Dipl. Psych. Andreas Kruse als Doppelspitze vorsitzen. Erfreulicherweise haben sie gegenüber dem Vorstand hierzu bereits ihre Zusage erteilt.

Barbara Steffens war in der Zeit von 2010 – 2017 Gesundheitsministerin in Nordrhein-Westfalen und leitet seit 2018 die Landesvertretung Nordrhein-Westfalen der Techniker Krankenkasse. Prof. Andreas Kruse ist Seniorprofessor am Institut für Gerontologie der Universität Heidelberg, deren Direktor er bis zu seiner Emeritierung war. In dieser Funktion war er u. a. maßgeblich an der Erhebung der so genannten „Heidelberger Studie“ beteiligt.

Der Stiftungsvorstand wird gemeinsam mit Frau Steffens und Herrn Prof. Kruse eine mögliche Besetzung für die Expertinnen- und Expertenkommission erarbeiten. Das Gremium soll aus medizinischen Expertinnen und Experten, Betroffenenvertreterinnen und -vertretern, Mitgliedern des Stiftungsrates, Personen aus der Wohnungswirtschaft, Pflegeeinrichtungen und der Wissenschaft bestehen. Über die konkrete personelle Besetzung wird sodann ein weiterer Beschluss des Stiftungsrates gefasst.