Aktuelles

Information zum Infoschreiben Nr. 33 – Auszahlung der Sonderzahlung

In unserem 33. Infoschreiben haben wir Sie unter anderem darüber informiert, dass zum 30.06.2022 das für die jährliche Sonderzahlung bestimmte Stiftungsvermögen mit einer Einmalzahlung vollständig an die Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger der Conterganstiftung ausgeschüttet wird. Da uns hierzu einige Fragen erreicht haben, möchten wir Ihnen an dieser Stelle noch einmal die folgende Information zukommen lassen:

Ausgezahlt werden wird das Vermögen, das bislang für die Zahlung der jährlichen Sonderzahlung im März jeden Jahres vorgesehen war. Die Sonderzahlung entfällt daher bereits im März 2022 und wird fortan nicht mehr geleistet werden. Die pauschale Leistung zur Deckung spezifischer Bedarfe, die jedes Jahr zum 10.01. ausgezahlt wird, ist hiervon nicht betroffen. Diese Leistung werden Sie auch weiterhin erhalten.