Aktuelles

Information zur Einreichung Ihrer Lebensbescheinigung

Die Geschäftsstelle erreichen viele Nachfragen zum Thema Lebensbescheinigung. Wir möchten Sie daher noch einmal darüber informieren, dass wir die Lebensbescheinigungen dieses Mal separat bei Ihnen anfordern. Dies hat zur Folge, dass nicht alle Betroffenen zur gleichen Zeit eine Anforderung erhalten. Es besteht also kein Grund zur Beunruhigung, sollten Sie noch keine Post von der Stiftung erhalten haben. Sobald Sie die Anforderung von der Conterganstiftung erhalten haben, haben Sie drei Monate Zeit, die Bescheinigung einzureichen.