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Kompetenzzentren: Frist endet

Am 15.02.2021 läuft die Frist für das Interessenbekundungsverfahren zur Förderung multidisziplinärer medizinischer Kompetenzzentren für Menschen mit Conterganschädigung ab. Mit dem Fünften Gesetz zur Änderung des Conterganstiftungsgesetzes wurde die Grundlage für die Förderung solcher Kompetenzzentren geschaffen. Die Federführung übernimmt dabei die Conterganstiftung. In der ersten Umsetzungsstufe wurden Anfang Oktober Klinikverbände mit einem Anschreiben auf das Interessenbekundungsverfahren hingewiesen. Erste Rückmeldungen liegen inzwischen vor.

Kliniken, die sich an diesem Verfahren beteiligen wollen, finden unter folgendem Link alle relevanten Informationen - u.a. die entsprechende Richtlinie und das Formular zur Interessenbekundung.