Aktuelles

Kompetenzzentren: Gesetzesentwurf liegt vor

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat jetzt einen Gesetzesentwurf erarbeitet, der die Förderung multidisziplinärer medizinischer Kompetenzzentren ermöglichen soll. Dies teilte das Ministerium auf Anfrage des Vorstandes der Conterganstiftung mit.

Die Gesetzesnovelle wurde erforderlich, nachdem der Bundesrechnungshof festgestellt hatte, dass Zuwendungen an Kompetenzzentren aus Stiftungsmitteln nicht möglich sind. Das Conterganstiftungsgesetz liefert dafür nicht die erforderlichen Rahmenbedingungen. CIP berichtete darüber im März. Die Conterganstiftung ergriff daraufhin die Initiative und führte mit dem Ministerium und den zuständigen Abgeordneten des Fachausschusses des Deutschen Bundestages, Stephan Pilsinger (CDU/CSU) sowie Ursula Schulte (SPD), Gespräche mit dem Ziel, das Förderverfahren noch im Haushaltsjahr 2020 beginnen zu können.

Der Gesetzesentwurf, der die Förderung multidisziplinärer medizinischer Kompetenzzentren aus den Mitteln zur Deckung spezifischer Bedarfe vorsieht, soll nach Informationen des Ministeriums zeitnah durch die Koalitionsfraktionen eingebracht werden.