Aktuelles

Lebensbescheinigung – Vereinfachtes Verfahren zum Infektionsschutz vor COVID-19

In diesem Jahr ist es wieder erforderlich, eine aktuelle Lebensbescheinigung der Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger anzufordern. Die anhaltende Situation durch die COVID-19-Pandemie schränkt weltweit unter anderem die Bewegungsfreiheit des Einzelnen ein. Deshalb haben wir uns entschieden, das Verfahren zur Lebensbescheinigung zu vereinfachen. Damit Sie sich keinem unnötigen Infektionsrisiko aussetzen müssen, verzichtet die Conterganstiftung in diesem Jahr auf eine behördliche Bestätigung bei der Lebensbescheinigung. Eine Bestätigung der persönlichen Daten durch Ihre Unterschrift (oder gegebenenfalls Ihres gesetzlichen Vertreters) auf dem Formular der Stiftung reicht aus. Somit sind keine Behördengänge nötig und der Kontakt zu dritten Personen kann im Sinne des Infektionsschutzes vermieden werden.
Das Formular für die Lebensbescheinigung wird ab Ende Oktober 2020 an Sie verschickt.