Aktuelles

Lebensbescheinigungen 2025 – Mitteilung von Adressänderungen

Das zweite Halbjahr 2024 hat begonnen und damit auch die Planung zur Anforderung der Lebensbescheinigung für das Jahr 2025.

Um Ihnen einen kleinen Ausblick zu geben, möchten wir Sie an dieser Stelle darüber informieren, dass die Schreiben zur Anforderung der Lebensbescheinigung Ende Oktober 2024 versendet werden.

Damit wir dies vorbereiten können, bitten wir Sie darum, etwaige Adressänderungen bis zum 04.10.2024 mitzuteilen. Seien Sie ganz beruhigt:  Überschneidet sich die Versendung der Anforderungsschreiben mit der Mitteilung Ihrer Adressänderung, senden wir Ihnen das Schreiben erneut zu. Sie haben zudem jederzeit die Möglichkeit, das Formular hier herunterzuladen und der Conterganstiftung per Fax, E-Mail oder Post zuzusenden.

Auch in diesem Jahr möchten wir für Sie alles so einfach wie möglich gestalten. Sie können sich daher jederzeit an die Geschäftsstelle der Conterganstiftung wenden; wir finden für alle Hindernisse eine Lösung.

Um einen kleinen Beitrag für unsere Umwelt zu leisten, möchten wir Ressourcen sparen. Deshalb weisen wir auch jetzt schon darauf hin, dass wir keine Empfangsbestätigungen versenden werden.

Sie haben Fragen zur Einreichung der Lebensbescheinigung 2025? Richten Sie diese gerne an leistung@contergan.bund.de oder rufen Sie an unter der Telefonnummer 0221 3673-3673 (Auswahlziffer 2).