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Leistung - Auszahlung von Conterganrenten außerhalb des Europäischen Zahlungsraums im Dezember

Die „Richtlinien für die Gewährung von Leistungen wegen Contergan-Schadensfällen“ schreiben vor, dass die Conterganrenten zu Beginn eines Monats zu zahlen sind. Die Überweisung auf ein Konto außerhalb Europas kann einige Tage in Anspruch nehmen. Die Stiftung weist daher Renten, die außerhalb des europäischen Zahlungsraums adressiert sind, bereits zur Mitte des vorhergehenden Monats an. Das hat oft zur Folge, dass Personen mit Wohnsitz außerhalb der Europäischen Union die Rente bereits zur Mitte des Monats für den Folgemonat auf dem Konto haben. Zum Beispiel werden Renten zu Mitte November ausgeschüttet, sodass sie pünktlich für Dezember auf den Konten zur Verfügung stehen.

Wie in den vergangenen Jahren stellt die Auszahlung im Dezember eine Ausnahme dieser Regel dar. Denn aus buchungstechnischen Gründen werden die Renten für den außereuropäischen Zahlungsraum einige Tage später, zum Ende des Monats Dezember, ausgeschüttet. Dies kann zur Folge haben, dass die Renten für Januar einige Tage später auf Konten außerhalb des europäischen Zahlungsraums eintreffen. Dies stellt jedoch keine Unregelmäßigkeit dar. Es ist derselbe Ablauf der Zahlungen wie in den vorhergehenden Jahren.