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Leistung - Bundesministerium für Arbeit und Soziales kündigt Rentenanpassung zum 1. Juli 2025 an

(Text in einfacher Sprache unten)

 

Aufgrund der positiven Lohnentwicklung hat das BMAS eine Steigerung der Renten zum 1. Juli 2025 um 3,74 Prozent angekündigt. Gemäß § 13 Absatz 2 Conterganstiftungsgesetz (ContStifG) ist die Conterganrente entsprechend dem Prozentsatz anzupassen, um den sich die Renten der gesetzlichen Rentenversicherung verändern. Die Anpassung erfolgt jeweils zum gleichen Zeitpunkt, zu dem die Renten der gesetzlichen Rentenversicherung angepasst werden.

Nach Beschluss des Bundesrats, der voraussichtlich im Juni 2025 fällt, werden die Conterganrenten ebenfalls ab dem 01. Juli 2025 erhöht. Wir halten Sie hierüber im Contergan-Infoportal informiert.

 

(Text in Einfacher Sprache generiert mit dem Tool einfachesprache.xyz)

 

Die Löhne sind gestiegen.  Deshalb werden die Renten ab dem 1. Juli 2025 um 3,74 Prozent erhöht. 

Das gilt auch für die Contergan-Rente.  Die Contergan-Rente ist eine besondere Rente. 

Sie wird genau so erhöht, wie die normalen Renten. 

 

Der Bundesrat muss dem noch zustimmen.  Das passiert voraussichtlich im Juni 2025. 

Danach werden auch die Contergan-Renten ab dem 1. Juli 2025 erhöht. 

 

Wir informieren Sie darüber auf der Contergan-Info-Webseite. 

Bitte schauen Sie dort regelmäßig nach neuen Informationen.