Aktuelles

Leistung – Conterganrenten sind garantierte staatliche Leistungen

Im Rahmen der anhaltenden Debatten um die Zukunft der gesetzlichen Altersrente, kommt es auch zu Rückfragen zu den Conterganrenten. Die Conterganrenten, deren Dynamisierung und die jährliche Pauschale für spezifische Bedarfe sind in § 13 Absatz 2 Conterganstiftungsgesetz (ContStifG) festgeschrieben und in ihrer Höhe definiert. Sie werden aus staatlichen Mitteln finanziert (§ 4 Abs. 1 Nr. 1, 2 ContStifG). Der Bund ist somit gesetzlich verpflichtet diese Leistungen zu erbringen. 

Weitergehende Informationen zur Conterganrente finden Sie hier.

Sie haben Rückmeldungen, Anregungen oder Fragen? Richten Sie diese gerne an leistung@contergan.bund.de oder rufen Sie an unter der Telefonnummer 0221 3673-3673 (Auswahlziffer 2).