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Leistung - Eintragung von Bevollmächtigten

Betroffene haben die Möglichkeit, eine Person ihres Vertrauens als Bevollmächtigte oder Bevollmächtigten bei der Conterganstiftung eintragen zu lassen. Diese kann im Rahmen der vergebenen Erlaubnis mit der Stiftung kommunizieren. Das kann als Unterstützung hilfreich sein, wenn es beispielsweise krankheitsbedingt nicht möglich ist, Kontakt aufzunehmen. Hauptansprechperson bleibt weiterhin die Person mit Conterganschädigung.

Um die Bevollmächtigung eintragen zu lassen reicht es aus, ein formloses, unterschriebenes Schreiben mit Ihrem Anliegen, dem Namen und den Kontaktdaten der zu bevollmächtigenden Person einzureichen. Wenn nicht weiter beschrieben, erlangt die bevollmächtigte Person eine Generalvollmacht. Das bedeutet, dass die Person mit der Stiftung in allen Belangen kommunizieren darf. Möchten Sie Einschränkungen vornehmen, bitten wir um Angabe des genauen Rahmens der Bevollmächtigung.

Bitte berücksichtigen Sie: Es ist der Stiftung aus Datenschutzgründen leider nicht möglich, einer Ehepartnerin, einem Ehepartner oder einem anderem Familienmitglied Auskunft zu geben, wenn diese Person nicht als Bevollmächtigte eingetragen wurde.

Sie haben weitergehende Anregungen oder Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Geschäftsstelle unter der E-Mail leistung@contergan.bund.de oder rufen Sie an unter der Telefonnummer 0221 3673-3673 (Auswahlziffer 2).