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Leistung - Erfolgreicher Abschluss der Abfrage der Lebensbescheinigungen

Seit Ende Oktober 2024 waren weltweit rund 2.400 Betroffene aufgerufen, eine aktuelle Lebensbescheinigung einzureichen. Der Leistungsbereich hat hierfür alle Menschen mit Conterganschädigung persönlich angeschrieben und für internationale Betroffene alle Schreiben professionell übersetzt.

Die Einreichung der Lebensbescheinigung ist eine Voraussetzung zur Auszahlung der Rente. Mit Stempel und Unterschrift einer öffentlichen Institution, wie eines Bürgeramts, weisen Betroffene nach, dass sie berechtigt sind, die Rentenzahlungen zu erhalten. Zur Vereinfachung des Verfahrens akzeptiert die Stiftung ebenfalls Stempel und Unterschriften anderer Einrichtungen, wie etwa medizinischer Praxen. Wichtig ist, dass die Person sich persönlich vorstellt.

„Über 90 Prozent der Betroffenen haben sich innerhalb der ersten Frist zurückgemeldet. Das zeigt die hohe Akzeptanz des Vorgehens bei den Betroffenen. Wir danken ganz herzlich für dieses Engagement.“ So kommentiert Hanna Göser, Leiterin des zuständigen Leistungsbereichs, den erfolgreichen Abschluss der Abfrage.

Am 11.04.2025 endete die dritte und damit letztmalige Frist zur Einreichung der Lebensbescheinigung 2025. Bedauerlicherweise gibt es auch in diesem Jahr einen kleinen Teil an Betroffenen, die die Bescheinigung nicht eingereicht hat und deren Rentenzahlung nunmehr gestoppt werden muss. Frau Göser: „Wer die Lebensbescheinigung noch nicht eingereicht hat, kann dies jederzeit nachholen. Sollten dann Rentenzahlungen ausstehen, werden diese umgehend im Nachgang ausbezahlt.“

Zu erreichen ist das zuständige Team unter der E-Mail Leistung@contergan.bund.de oder unter der Telefonnummer 0221 3673-3673 (Auswahlziffer 2).