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Leistung - Keine Einschränkungen bei der Auszahlung von Conterganrenten durch neue EU-Zahlungsrichtlinie

Die Auszahlungen der Conterganrenten sind von der neuen EU-Zahlungsrichtlinie (PSD3 - Payment Services Directive 3) nicht betroffen! Der Bund setzt den sogenannten IBAN-Namensabgleich (VoP) hier nicht ein. Somit werden – entgegen anderslautender Meldungen – beim Rentenlauf keine Einschränkungen oder Verzögerungen auftreten. Alle Renten werden wie gewohnt und zuverlässig ausgezahlt. Für Sie ändert sich nichts.   

Wir bitten Sie dennoch uns Personenstandsänderungen wie Namens- und Adressänderungen zeitnah mitzuteilen. Dies können Sie formlos mit einer unterschriebenen Nachricht per Post oder E-Mail machen.  

Sie haben Fragen oder Anmerkungen? Richten Sie diese gerne an leistung@contergan.bund.de oder rufen Sie an unter der Telefonnummer 0221 3673-3673 (Auswahlziffer 2).