Aktuelles

Multidisziplinäre medizinische Kompetenzzentren - Anpassung der Förderrichtlinie

Der Stiftungsrat hat der Anpassung der Richtlinie für die Förderung multidisziplinärer medizinischer Kompetenzzentren durch die Conterganstiftung zugestimmt. Dies bedeutet, dass künftig die Frist des Interessenbekundungsverfahrens am 30.11. des dem Förderjahr vorstehenden Jahres (vorher: 15.02. des Förderjahres) und die Frist des Antragsverfahrens am 28.02. des Förderjahres (vorher: 15.04. des Förderjahres) endet.

Das Vorziehen der Verfahrensschritte ermöglicht es, nahtlos von einem Jahr ins nächste zu fördern. Denn so können medizinische Einrichtungen bereits im Dezember zur Antragstellung aufgefordert und damit einhergehend zum vorzeitigen Beginn der Maßnahme zum 01.01. des Förderjahres berechtigt werden.

Die Richtlinie wird zum 01.10.2022 in Kraft treten. Sie kann hier abgerufen werden.

Sie haben Fragen zum Auf- und Ausbau multidisziplinärer medizinischer Kompetenzzentren? Richten Sie diese gerne an beratung@contergan.bund.de oder rufen Sie an unter der Telefonnummer 0221 3673-3673.