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Multidisziplinäre medizinische Kompetenzzentren – Beschluss der überarbeiteten Förderrichtlinie

Wie zuletzt hier berichtet, fand im September 2025 ein erfolgreicher und intensiver Austausch zwischen dem Vorstand und Mitarbeitenden der Geschäftsstelle mit den Betroffenenvertretern des Stiftungsrats sowie dem Vorsitzenden des Bundesverbands Contergangeschädigter e. V. statt, dessen Ziel die konsensuelle Weiterentwicklung der Förderrichtlinie der multidisziplinären medizinischen Kompetenzzentren war.

Die überarbeitete Förderrichtlinie wurde in der 118. Stiftungsratssitzung am 19. November 2025 beschlossen und tritt am 01. Juli 2026 in Kraft.

Mit der Überarbeitung wurde neben einer grundsätzlichen Verwaltungsvereinfachung auch die Steigerung der Attraktivität der Förderangebote sowie eine höhere Planungssicherheit für die geförderten medizinischen Einrichtungen bezweckt. So wurden unter anderem weitergehende Pauschalierungen bei der Förderung von Veranstaltungen, die Zuwendungsfähigkeit einer höheren Erfahrungsstufe des geförderten Personals sowie eine nunmehr überjährige Förderung beschlossen.

Alle Kompetenzzentren werden von den Mitarbeitenden des Beratungsbereichs im Rahmen einer Infoveranstaltung umfassend über die bevorstehenden Änderungen des Förderverfahrens informiert.

Sie haben Fragen zum Auf- und Ausbau multidisziplinärer medizinischer Kompetenzzentren? Richten Sie diese gerne an beratung@contergan.bund.de oder rufen Sie an unter der Telefonnummer 0221 3673-3673 (Auswahlziffer 1).