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Multidisziplinäre medizinische Kompetenzzentren - Einleitung des Förderjahres 2024

Die Conterganstiftung blickt mit Zuversicht auf ein weiteres vielversprechendes Förderjahr.

Da die Gewährung der Zuwendungen zum bundesweiten Aufbau der multidisziplinären medizinischen Kompetenzzentren ausschließlich auf Antrag erfolgt, bedarf es auch für das kommende Haushaltsjahr eines formellen Antrages.

Damit die zehn medizinischen Einrichtungen weiterhin an der Förderung durch die Conterganstiftung partizipieren, wurden diese stiftungsseitig dazu aufgefordert, einen Förderantrag für das Jahr 2024 zu stellen. Die medizinischen Einrichtungen können ihre Förderanträge bis zum 28.02.2024 bei der Geschäftsstelle der Conterganstiftung einreichen.

Sie haben Fragen zum Antragsverfahren? Richten Sie diese gerne per Mail an beratung@contergan.bund.de oder rufen Sie an unter der Telefonnummer 0221 3673-3673.