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Multidisziplinäre medizinische Kompetenzzentren – Einleitung des Förderjahres 2026

Die Conterganstiftung blickt mit Zuversicht auf ein weiteres vielversprechendes Förderjahr.

Damit die zehn stiftungsseitig geförderten multidisziplinären medizinischen Kompetenzzentren auch im kommenden Haushaltsjahr an der Förderung partizipieren, bedarf es eines formellen Antrags jeder Einrichtung.

Um die fristgerechte Einreichung der Förderanträge bis zum 28. Februar 2026 zu gewährleisten, wurden alle Kompetenzzentren zur erneuten Antragstellung aufgefordert.

Gleichzeitig ist die Stiftung an alle Patenverbände der einzelnen Einrichtungen herangetreten und hat diese zur Mitgestaltung des bevorstehenden Antragsverfahrens eingeladen. Das Vorstandsschreiben an die Patenverbände finden Sie hier.

Die Verbände können nun ihre Empfehlungen für den Ausbau einer bedarfsgerechten Ausgestaltung bei den Kompetenzzentren abgeben. Die mit der Förderrichtlinie zu vereinbarenden Anregungen können dann in die Förderanträge für das Jahr 2026 berücksichtigt werden.

Die Möglichkeit der Mitgestaltung ist ein wichtiger Beitrag zur stetigen Verbesserung der medizinischen Versorgung aller Betroffenen, sodass sich die Conterganstiftung über den Austausch zwischen den Verbandspaten und Kompetenzzentren freut.

Sie haben Fragen zum Auf- und Ausbau multidisziplinärer medizinischer Kompetenzzentren? Richten Sie diese gerne an beratung@contergan.bund.de oder rufen Sie an unter der Telefonnummer 0221 3673-3673 (Auswahlziffer 1).