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Multidisziplinäre medizinische Kompetenzzentren: Entscheidungsträger der Kliniken

Die Conterganstiftung für behinderte Menschen möchte Sie gerne transparent über die Entwicklungsschritte des laufenden Verfahrens zur Förderung multidisziplinärer medizinischer Kompetenzzentren sowie deren Hintergründe informieren:

Nach Rückmeldung der die Stiftung kontaktierenden medizinischen Einrichtungen sind die internen Entscheidungsprozesse umfangreich und zeitintensiv - vor allem unter den medizinischen Herausforderungen der Corona-Pandemie. Denn in der Regel trifft die kaufmännische Klinikleitung die finale Entscheidung, ob eine medizinische Einrichtung als multidisziplinäres medizinisches Kompetenzzentrum fungieren und am Interessenbekundungsverfahren teilnehmen möchte. Diese Entscheidung obliegt somit nicht allein den behandelnden Medizinern.

Diesen internen Zeitaufwand im Rahmen der erstmaligen Förderphase haben wir in unseren Projektverlauf einkalkuliert: An der Förderung als multidisziplinäre medizinische Kompetenzzentren interessierte Einrichtungen haben bis zum 15.02.2021 Gelegenheit, im Interessenbekundungsverfahren darzulegen, welche der fachlich vorgegebenen Kriterien des Kompetenzprofils bereits erfüllt werden und worin der zukünftige Förderbedarf pro Jahr liegen soll. Die Conterganstiftung bewertet dieses Kompetenzprofil und legt als Ergebnis des Bewertungsprozesses fest, welche medizinische Einrichtung zur Stellung eines Förderantrags berechtigt ist.

Über die Fortschritte im Interessenbekundungsverfahren halten wir Sie an dieser Stelle wie üblich auf dem Laufenden.