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Multidisziplinäre medizinische Kompetenzzentren – Ergebnis des Interessenbekundungsverfahrens steht fest

Nachdem drei medizinische Einrichtungen form- und fristgemäß ihre Interessenbekundung eingereicht haben (CIP berichtete hier), steht nun das Ergebnis der Auswertung fest: Zwei medizinische Einrichtungen werden für geeignet erachtet, eine bedarfsgerechte Versorgung von Menschen mit Conterganschädigung sicherzustellen.

Zum weiteren Vorgehen: Diese Einrichtungen, die sich in den Regionen Westen (Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland) und Süden (Bayern, Baden-Württemberg) befinden und in beiden Fällen Empfehlungen Betroffener darstellen, werden nun – gemeinsam mit den bereits acht aktiven Kompetenzzentren – aufgefordert, bis zum 28.02.2023 einen Antrag auf Förderung als multidisziplinäres medizinisches Kompetenzzentrum zu stellen.

Damit sind in 2023 – entsprechend dem planerischen Ziel – nunmehr zehn medizinische Einrichtungen zur Teilnahme am Förderverfahren berechtigt. 

Sie haben Fragen zum Auf- und Ausbau multidisziplinärer medizinischer Kompetenzzentren? Richten Sie diese gerne an beratung@contergan.bund.de oder rufen Sie an unter der Telefonnummer 0221 3673-3673.