Aktuelles

Multidisziplinäre medizinische Kompetenzzentren - Informelles Votum

Der Stiftungsrat der Conterganstiftung hatte bis zum 29.05.2021 Gelegenheit, zu den stiftungsseitig vorgenommenen Förderantrags-Prüfungen der vier im Jahr 2021 zu fördernden medizinischen Einrichtungen gemäß Ziffer 7.3 der Richtlinie für die Förderung multidisziplinärer medizinischer Kompetenzzentren Stellung zu nehmen (CIP berichtete hier).

Die stiftungsratsseitig erfolgten Stellungnahmen wurden zwischenzeitlich intensiv geprüft, für die finale Entscheidung des Vorstandes der Conterganstiftung aufbereitet und sodann nochmals informell den Betroffenenvertretern im Stiftungsrat zugeleitet.

Denn Vorstand und Geschäftsstelle der Conterganstiftung ist es außerordentlich wichtig, den Betroffenen und ihren Vertretern im Stiftungsrat den Raum zu geben, die Hintergründe der Entscheidung einer Förderung als multidisziplinäres medizinisches Kompetenzzentrum nachzuvollziehen und mit einem gemeinsamen Verständnis Kompetenzzentren zur Verbesserung und Erweiterung der medizinischen Beratungs- und Behandlungsangebote von Menschen mit Conterganschädigung im Bundesgebiet aufzubauen.

Nachdem der Stiftungsrat über das informelle positive Votum der Betroffenenvertreter informiert wurde, sehen die weiteren Verfahrensschritte nun die Beschlussfassung des Vorstandes und die Ausfertigung der Bescheide bis Endes des Monats Juni vor.

Über den weiteren Verlauf des Förderverfahrens werden wir Sie wie üblich an dieser Stelle informieren.