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Multidisziplinäre medizinische Kompetenzzentren - Nahtloser Jahresübergang ist sichergestellt

Auch im nun kommenden zweiten Jahr der Förderung steht der Dienstleistungs- und Servicegedanke bei der Fortentwicklung des Aufbaus der multidisziplinären medizinischen Kompetenzzentren im Vordergrund. Daher wurden diejenigen fünf medizinischen Einrichtungen, die bereits in 2021 erfolgreich das Interessenbekundungsverfahren durchlaufen und sich damit grundsätzlich als antragsberechtigt erwiesen haben, bereits jetzt zur Antragstellung 2022 aufgefordert. 

Dabei wurde auch mitgeteilt, dass zur Sicherstellung einer nahtlosen Fördermöglichkeit 2021 auf 2022 der vorzeitige Maßnahmenbeginn auf eigenes unternehmerisches Risiko zum 01. Januar 2022 zugelassen wird. Das bedeutet, dass den medizinischen Einrichtungen damit im Rahmen einer späteren Förderung ermöglicht wird, Ausgaben bereits ab Januar 2022 geltend zu machen. Dies ist insbesondere für die Finanzierung spezialisierten Fachpersonals, welches für die Behandlung von Menschen mit Conterganschädigung eingestellt wurde, maßgeblich.

Sie haben Fragen zum Auf- und Ausbau multidisziplinärer medizinischer Kompetenzzentren? Richten Sie diese gerne an beratung@contergan.bund.de oder rufen Sie an unter der Telefonnummer 0221 3673-3673.