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Multidisziplinäre medizinische Kompetenzzentren: Sachstand Förderverfahren

Am 15.02.2021 läuft die Frist zur Einreichung von Interessenbekundungen für 2021 ab (CIP berichtete). Zeit, Ihnen einen Rückblick, aktuellen Sachstand sowie Ausblick auf das weitere Verfahren zu geben:

Die erste Phase des Förderverfahrens, das sog. Interessenbekundungsverfahren, startete am 01.10.2020. Dieser Verfahrensschritt ermöglicht es, vor dem Antragsverfahren herauszufinden, ob die an einer Förderung interessierte medizinische Einrichtung geeignet ist oder geeignet erscheint, als medizinisches Kompetenzzentrum für Menschen mit Conterganschädigung zu fungieren.

Vorstand und Geschäftsstelle der Conterganstiftung war es ein Anliegen, eine möglichst große Reichweite zu erzielen. Zu diesem Zweck wurden folgende Bewerbungsmaßnahmen getroffen:

  • Informationsschreiben an 48 deutschlandweite Klinikverbände (Oktober 2020 / Januar 2021)
  • Newsletter Deutsche Krankenhausgesellschaft (Oktober 2020)
  • Kontaktaufnahme von Einrichtungen, die seitens Betroffener sowie der Betroffenenvertreter im Stiftungsrat empfohlen wurden (Oktober / November 2020)
  • Info-Beitrag Deutsches Ärzteblatt (Dezember 2020)
  • Info-Beitrag medizinischer Presseverteiler (Dezember 2020)
  • Berichterstattung CIP (Oktober 2020 - Januar 2021)

Auf Basis dieser Maßnahmen haben sich bisher elf medizinische Einrichtungen mit einem Förderinteresse zurückgemeldet. Diese befinden sich nun im internen Austausch mit ihrer kaufmännischen Leitung und weiterhin im inhaltlichen Austausch mit der Geschäftsstelle der Conterganstiftung.

Etwaig eingehende Interessenbekundungen werden im Zeitraum 16. - 28.02.2021 stiftungsseitig bewertet. Über die finale Qualifikation entscheidet der Vorstand mit der Folge, dass die relevanten Institutionen zur Antragstellung aufgefordert werden.

Über den weiteren Fortgang des Förderverfahrens werden Sie an dieser Stelle wie üblich informiert.