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Multidisziplinäre medizinische Kompetenzzentren - Stiftungsrat erhält Gelegenheit zur Stellungnahme

Der Stiftungsrat der Conterganstiftung erhält die Gelegenheit, bis zum 29.05.2021 zu den stiftungsseitig vorgenommenen Förderantrags-Prüfungen der vier im Jahr 2021 zu fördernden medizinischen Einrichtungen (CIP berichtete hier) und den beabsichtigten Entscheidungen Stellung zu nehmen. Denn nach Ziffer 7.3 der Richtlinie für die Förderung multidisziplinärer medizinischer Kompetenzzentren (Richtlinie hier abrufbar) trifft der Vorstand der Conterganstiftung für behinderte Menschen im Benehmen mit dem Stiftungsrat nach erfolgter Prüfung und Klärung des Sachverhalts eine Entscheidung über den Zuwendungsantrag und erteilt einen schriftlichen Bescheid. Die stiftungsratsseitig erfolgten Stellungnahmen werden im Anschluss geprüft und dem Vorstand zur finalen Entscheidung vorgelegt.

Über den weiteren Verlauf des Förderverfahrens werden wir Sie wie üblich an dieser Stelle zeitnah informieren.