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Multidisziplinäre medizinische Kompetenzzentren - Stiftungsrat erhält Gelegenheit zur Stellungnahme

Der Stiftungsrat der Conterganstiftung erhält die Gelegenheit, bis zum 30.05.2022 zu den stiftungsseitig vorgenommenen Förderantrags-Prüfungen der acht im Jahr 2022 zu fördernden medizinischen Einrichtungen (CIP berichtete hier) und den beabsichtigten Entscheidungen Stellung zu nehmen.

Denn nach Ziffer 7.3 der Förderrichtlinie trifft der Vorstand der Conterganstiftung im Benehmen mit dem Stiftungsrat nach erfolgter Klärung und Prüfung des Sachverhalts eine Entscheidung über den Zuwendungsantrag und erteilt einen schriftlichen Bescheid. Die stiftungsratsseitig erfolgten Stellungnahmen werden geprüft und dem Vorstand zur finalen Entscheidung vorgelegt.

 Sie haben Fragen zum Auf- und Ausbau multidisziplinärer medizinischer Kompetenzzentren? Richten Sie diese gerne an beratung@contergan.bund.de oder rufen Sie an unter der Telefonnummer 0221 3673-3673.