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Multidisziplinäre medizinische Kompetenzzentren – Verordnung von Hilfsmitteln

Der Beratungsbereich möchte Sie gerne auf die Gesetzesänderung des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG) vom 25.02.2025 hinweisen, deren Zielsetzung die Beschleunigung der Bewilligungsverfahren im Hilfsmittelbereich bezweckt.

So heißt es im § 33 Absatz 5c GVSG: „Die Erforderlichkeit eines Hilfsmittels wird vermutet, wenn sich der Versicherte in einem sozialpädiatrischen Zentrum, das nach § 119 Absatz 1 ermächtigt wurde, oder in einem medizinischen Behandlungszentrum für Erwachsene mit geistiger Behinderung oder schweren Mehrfachbehinderungen, das nach § 119c Absatz 1 ermächtigt wurde, in Behandlung befindet und die beantragte Hilfsmittelversorgung von dem dort tätigen behandelnden Arzt im Rahmen der Behandlung innerhalb der letzten drei Wochen vor der Antragstellung empfohlen worden ist".

Folglich können die Krankenkassen bei einer vorangegangenen Behandlung in einem medizinischen Zentrum für Erwachsene mit Behinderung von einer medizinischen Erforderlichkeit der beantragten Versorgung ausgehen.

Die Überprüfung durch den medizinischen Dienst ist regelhaft nicht mehr notwendig.

Die von der Conterganstiftung geförderten Kompetenzzentren wurden hierzu sensibilisiert, um die Versorgung und Behandlung von Menschen mit Conterganschädigung weiterhin zu verbessern.

Sie haben Fragen zum Auf- und Ausbau multidisziplinärer medizinischer Kompetenzzentren? Richten Sie diese gerne an beratung@contergan.bund.de oder rufen Sie an unter der Telefonnummer 0221 3673-3673 (Auswahlziffer 1).