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Priorisierung der Betroffenenvertreter des Stiftungsrates im nächsten Gesetzgebungsverfahren: Vermögen der Sonderzahlung ausschütten und Schadenspunkte sichern

Die Betroffenenvertreter des Stiftungsrates, Frau Barbara Bettina Ehrt und Herr Christian Stürmer, haben in der vergangenen Woche ein Gespräch mit dem Vorstand der Conterganstiftung geführt. Hierbei sprachen Sie sich mit Blick auf eine weitere Änderung des Conterganstiftungsgesetzes dafür aus, dass die Ausschüttung des Vermögens der Sonderzahlung und die Sicherung der Schadenspunkte bevorzugt umgesetzt werden sollten.

Die derzeitigen Diskussionen um eine Änderung des § 15 des Conterganstiftungsgesetzes bezüglich der Anrechnung von Leistungen Anderer dürften hierbei nicht zu Verzögerungen führen. Der Vorstand wird die Abgeordneten auf Wunsch der Betroffenenvertreter hierauf hinweisen.