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Beratung - Stärkere Berücksichtigung der geriatrischen Rehabilitation

Der Vorstand der Conterganstiftung hat sich mit einem Schreiben an den Vorsitzenden des GKV-Spitzenverbandes gewandt, um erneut auf den erhöhten Rehabilitationsbedarf von Menschen mit Conterganschädigung aufmerksam zu machen. Hintergrund ist die vorzeitige Alterung, die bei Betroffenen bereits seit dem 50. Lebensjahr zu funktionellen Einschränkungen und Erkrankungen führt – Beschwerden, die in der Allgemeinbevölkerung meist erst deutlich später auftreten.

Ziel des Schreibens ist es, auf eine zügige und unbürokratische Genehmigung von Rehabilitationsmaßnahmen hinzuwirken, um die Lebensqualität und Teilhabe der Betroffenen auch im Alter nachhaltig zu verbessern.

Bereits im Jahr 2008 hatte das Bundesministerium für Gesundheit Empfehlungen zur Versorgung von Menschen mit Conterganschädigung veröffentlicht, die 2018 vom GKV-Spitzenverband aufgegriffen wurden.

Angesichts des fortschreitenden Alters der Betroffenen und dem steigenden Rehabilitationsbedarf regt die Stiftung nun eine inhaltliche Aktualisierung des Rundschreibens vom 24.10.2018 an. Das Schreiben an den GKV können Sie hier abrufen.

Über den weiteren Fortgang halten wir Sie auf dem Contergan-Infoportal informiert.

Sie haben Rückmeldungen, Anregungen oder Fragen? Richten Sie diese gerne an beratung@contergan.bund.de oder rufen Sie an unter der Telefonnummer 0221 3673-3673 (Auswahlziffer 1).