Aktuelles

Unfallversicherungsschutz von häuslichen Pflegepersonen

Der Landesverband Contergangeschädigte Hessen e.V. hat den Beratungsbereich der Conterganstiftung auf das für Betroffene relevante Thema „Unfallversicherungsschutz von häuslichen Pflegepersonen“ aufmerksam gemacht und ein entsprechendes Informationsblatt der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung übersendet. 

Die häusliche Pflege von Pflegebedürftigen nimmt kontinuierlich an Bedeutung zu. Von über 4 Millionen Pflegebedürftigen werden bereits über 80 % zu Hause versorgt (Quelle: Statistisches Bundesamt). Hervorzuheben ist, dass die Pflege zum Großteil allein von Angehörigen oder zusammen mit einem ambulanten Pflegedienst sichergestellt wird. Dies bestätigt auch der „Zweite Bericht der Bundesregierung über die Auswirkungen des Vierten Änderungsgesetzes des Conterganstiftungsgesetzes sowie über die gegebenenfalls notwendige Weiterentwicklung dieser Vorschriften“, der einen Anstieg der Pflege der Betroffenen durch Partner / Angehörige und Freundeskreis / Bekannte in den vergangenen Jahren stichprobenartig feststellte. Deshalb ist es besonders wichtig, dass die Angehörigen bei der Ausübung der Pflege abgesichert sind und im Bedarfsfall Leistungen erhalten. Versichert sind beispielsweise Pflegetätigkeiten im Bereich der Mobilität, Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte oder Hilfen bei der Haushaltsführung.

Für weitere Fragen rund um das Thema häusliche Pflege können Sie sich gerne per E-Mail (beratung@contergan.bund.de) oder telefonisch (0221 3673-3673) an den Beratungsbereich wenden.