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Urteilsgründe des Bundesverwaltungsgerichts zum Verfahren 5 C 2.24 liegen vor

Die Conterganstiftung hat Anfang Oktober 2025 die ausführlichen Urteilsgründe des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG – 5 C 2.24) zur mündlichen Verhandlung vom 9. Juli 2025 in Leipzig erhalten. Sie können diese hier einsehen.

Das Gericht befasste sich in diesem Verfahren u.a. mit Fragen zur Arbeitsweise und Entscheidungsfindung der Medizinischen Kommissionen der Stiftung. Nach sorgfältiger Auswertung der Entscheidung steht fest, dass die Geschäftsordnung der Medizinischen Kommission in einzelnen Punkten angepasst werden muss.

Konkret betreffen die Änderungen das Verfahren der Entscheidungsfindung und die Voraussetzungen der Entscheidungsfähigkeit.

Mit den vorgenommenen Änderungen setzt die Conterganstiftung die rechtlichen Vorgaben des Bundesverwaltungsgerichts um und stellt sicher, dass die Entscheidungsprozesse innerhalb der Medizinischen Kommission künftig noch transparenter und nachvollziehbarer gestaltet sind.

Die geänderte Geschäftsordnung in der Fassung vom 13. November 2025 wird dem Stiftungsrat in seiner 118. Sitzung am 19. November 2025 in Köln zur Genehmigung und Beschlussfassung vorgelegt. Nach der Beschlussfassung wird die neue Fassung auf dem Contergan-Infoportal veröffentlicht.

Weitere Informationen finden Sie in den auf dem Contergan-Infoportal veröffentlichten Fragen und Antworten. Diese sollen Ihnen helfen, das Urteil besser zu verstehen und einzuordnen.