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Voraussichtliche Rentenanpassung zum 1. Juli 2023

Das Bundeskabinett hat am 26. April 2023 die Rentenwertsbestimmungsverordnung beschlossen. Die Renten in Westdeutschland steigen demnach zum 1. Juli 2023 um 4,39 Prozent. Die Zustimmung durch den Bundesrat soll voraussichtlich am 16. Juni 2023 herbeigeführt werden.

Gemäß § 13 Absatz 2 Conterganstiftungsgesetz (ContStifG) ist die Conterganrente entsprechend dem Prozentsatz anzupassen, um den sich die Renten der gesetzlichen Rentenversicherung verändern. Die Anpassung erfolgt jeweils zum gleichen Zeitpunkt, zu dem die Renten der gesetzlichen Rentenversicherung angepasst werden.

Die Conterganrenten würden also ebenfalls ab dem 01. Juli 2023 um 4,39 Prozent erhöht werden.