Aktuelles

Vorschlag zur Ausschüttung der Sonderzahlung

Die Conterganstiftung für behinderte Menschen besitzt derzeit neben dem jährlich zur Verfügung stehenden Geld aus dem Bundeshaushalt einen Vermögensabschnitt zur jährlichen Sonderzahlung und einen Vermögensabschnitt zur Förderung von Projekten.

Aufgrund der anhaltend schwierigen Lage auf den Finanzmärkten kann das zur Verfügung stehende Vermögen nicht mehr wirtschaftlich angelegt werden. Der Vorstand der Conterganstiftung hat im letzten Jahr angeregt, den Vermögensstock der Sonderzahlung vorzeitig mit einer Einmalzahlung auszuschütten. So könnte auch ein hoher Einmalbetrag zeitnah zur Verfügung gestellt werden, der individuell eingesetzt werden kann.

Zur Ausschüttung ist eine Gesetzesänderung erforderlich. Höhe und Zeitpunkt der einmaligen Auszahlung werden durch die Gesetzesänderung geregelt. Die einmalige Auszahlung der Sonderzahlung hat keinen Einfluss auf die Zahlungen an monatlicher Rente oder die jährliche Pauschalzahlung für Spezifische Bedarfe. 

Die vorzeitige Auflösung des Vermögens hat auch keinen Einfluss auf den Fortbestand der Conterganstiftung. Die Conterganstiftung erhält ausreichend Mittel aus dem Bundeshaushalt, um die gesetzlichen Leistungen an Menschen mit Conterganschädigung vollumfänglich zu erfüllen.

Um mögliche Varianten einer Ausschüttung darzustellen, sind zwei Beispiele aufgeführt, wie eine mögliche Ausschüttung im Jahr 2022 aussehen könnte. Alle Zahlen basieren auf der Berechnung des Fraunhofer Instituts aus dem Jahr 2020 und sind eine Schätzung. Die Berechnung erfolgte im Rahmen der alle zwei Jahre stattfindenden Evaluierung der Sonderzahlung.

Beispiel 1: 
Ausschüttung der Sonderzahlung im Jahr 2022. Die Auszahlung beträgt 770% der regulären Sonderzahlung.

Schadenspunkte

Höhe der regulären Jahreszahlung

Höhe der Einmalzahlung bei vollständiger Ausschüttung

 
 

10 - 19,99

460 €

3.542 €

 

20 - 29,99

920 €

7.084 €

 

30 - 39,99

1.380 €

10.626 €

 

40 - 49,99

1.840 €

14.168 €

 

50 - 59,99

2.300 €

17.710 €

 

60 - 69,99

2.760 €

21.252 €

 

70 - 79,99

3.220 €

24.794 €

 

80 - 100

3.680 €

28.336 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beispiel 2: 
Das Vermögen der Sonderzahlung wird zusätzlich um 5 Millionen Euro erhöht (beispielsweise aus dem Vermögensabschnitt für Projekte). Die Auszahlung im Jahr 2022 beträgt dann 858% der regulären Sonderzahlung.

Schadensgruppe

Höhe der regulären Jahreszahlung

Höhe der Einmalzahlung bei vollständiger Ausschüttung

 
 

10 - 19,99

460 €

3.947 €

 

20 - 29,99

920 €

7.894 €

 

30 - 39,99

1.380 €

11.840 €

 

40 - 49,99

1.840 €

15.787 €

 

50 - 59,99

2.300 €

19.734 €

 

60 - 69,99

2.760 €

23.681 €

 

70 - 79,99

3.220 €

27.628 €

 

80 - 100

3.680 €

31.574 €