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Vorschlagsverfahren für die Wahl der Betroffenen-vertreterinnen und -vertreter im Stiftungsrat beginnt

Die 13. Amtsperiode des Stiftungsrates der Conterganstiftung endet am 30.11.2024. Zur Neubesetzung der Betroffenenvertreterinnen und -vertreter wird in diesem Jahr eine Briefwahl unter allen anerkannten Menschen mit Conterganschädigung durchgeführt.

Sie können auch in diesem Jahr Ihre Wunschkandidatinnen und Wunschkandidaten vorschlagen. Die Conterganstiftung hat in dieser Woche die Schreiben für das Vorschlagsverfahren an alle Wahl- und Vorschlagsberechtigten versandt.

Für die Wahl kann sich jede natürliche Person aufstellen lassen, die das 18. Lebensjahr vollendet hat und von einem anderen Menschen mit Conterganschädigung vorgeschlagen wird. Es können auch mehrere Personen vorgeschlagen werden.

Für die Berufung einer Kandidatin oder eines Kandidaten muss der Wahlvorschlag zusammen mit dem Einverständnis des Nominierten eingereicht werden. Eine Gesamtübersicht aller Bewerberinnen und -bewerber wird Ihnen im Juni zugehen.

Alle Informationen und Veröffentlichungen zum Thema „Stiftungsratswahl“ können Sie ab sofort hier einsehen.

Sie haben Fragen? Richten Sie diese gerne per E-Mail an geschaeftsstelle@contergan.bund.de oder rufen Sie an unter der Telefonnummer +49 221 3673 3673.