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Vorstand ersucht BMFSFJ um Änderung des Stiftungsnamens

Der Vorstand der Conterganstiftung für behinderte Menschen hat das Bundesfamilienministerium um eine Änderung des Stiftungsnamens ersucht. Grund hierfür ist die inzwischen veraltete und nicht mehr gebräuchliche Bezeichnung „behinderte Menschen“ im Stiftungsnamen. Der Vorstand hält eine Umbenennung der Stiftung in „Conterganstiftung für Menschen mit Behinderung“ für erforderlich und hat hierüber das zuständige Bundesfamilienministerium informiert. Der Stiftungsname ist im Conterganstiftungsgesetz (ContStifG, § 1) definiert. Die Änderung des Stiftungsnamens könnte somit im Zuge der nächsten Gesetzesänderung veranlasst werden.