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Wahl der Betroffenenvertretung im Stiftungsrat – Frist zur schriftlichen Stimmabgabe endet am 09.10.2024

Die Frist zur Einsendung der schriftlichen Stimmabgabe für die Wahl der Betroffenenvertretung im Stiftungsrat endet mit Ablauf des 09.10.2024. Unterlagen, die nach dem Stichtag eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden.

Die Unterlagen wurden Mitte Juni an alle Wahlberechtigten verschickt. Wahlberechtigt sind alle Menschen mit Conterganschädigung, die einen Anspruch auf eine Conterganrente haben.

Sie haben Fragen oder es fehlen Unterlagen? Dann wenden Sie sich gerne per E-Mail an geschaeftsstelle@contergan.bund.de oder rufen an unter der Telefonnummer +49 221 3673 3673.

Die öffentliche Auszählung findet am 16.10.2024 in den Räumlichkeiten des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) in Köln statt. Hierüber informieren wir Sie noch zeitnah im Contergan-Infoportal.

Alle Informationen und Veröffentlichungen zum Thema „Stiftungsratswahl“ können Sie hier einsehen.