Kapitalentschädigung

Die Kapitalentschädigung ist eine einmalige Zahlung der Conterganstiftung an Menschen, deren Fehlbildungen mit der Einnahme thalidomidhaltiger Präparate der Grünenthal GmbH durch die Mutter während der Schwangerschaft in Verbindung gebracht werden können. Sie ist abhängig von der Höhe der festgestellten Schadenspunkte und wird nach der Anerkennung des Leistungsantrages, also mit der ersten Rentenzahlung, überwiesen. Eine Nachzahlung erfolgt, wenn neue Schadenspunkte anerkannt werden. Die Höhe der Kapitalentschädigung kann in der Tabelle im Dokumente-Bereich eingesehen werden.

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  • Tabelle Kapital­ent­schädi­gung - pdf, 28 KB