Kapitalisierung der Rente

Sie haben die Möglichkeit, sich die bewilligte Conterganrente ganz oder teilweise für einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren im Voraus auszahlen zu lassen. Der Zinssatz beträgt zurzeit 2,13 % pro Jahr. Die Höhe der Zinsen gilt jeweils vom 01. Oktober eines Jahres bis zum 30. September des Folgejahres. Die Abzinsung ist eine Rechenoperation aus der Finanzmathematik. Damit wird berechnet, welcher Kapitalisierungsbetrag unter Berücksichtigung der Zinsen ausgezahlt werden kann. Es wird der Wert einer zukünftigen Zahlung für einen Zeitpunkt berechnet, der vor der Zahlung liegt. Die Zinshöhe entspricht einer von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Rendite bestimmter börsennotierter Bundeswertpapiere. Dies ist in der Stiftungssatzung festgelegt.

Antragsverfahren

Stellen Sie den Antrag, bevor Sie Ihr Vorhaben durchführen möchten. Füllen Sie bitte hierfür das Antragsformular auf Rentenkapitalisierung vollständig aus und beschreiben Sie Ihr Vorhaben so präzise wie möglich. Geben Sie bitte auf der ersten Seite des Formulars an, welche Beträge Sie für welche Dauer monatlich kapitalisieren wollen. Geben Sie auf der zweiten Seite bitte die Gesamtsumme der Kapitalisierung an.

Rückkapitalisierung

Bei Vorliegen wichtiger Gründe kann in Ausnahmefällen gegen Rückzahlung der noch offenen Kapitalisierungssumme rückkapitalisiert werden. Eine Rückkapitalisierung kommt zum Beispiel in Betracht, wenn der Verwendungszweck der alten Kapitalisierung wegfällt. Für die Rückkapitalisierung ist ein Antrag erforderlich. Ein Formular müssen Sie hierfür nicht ausfüllen. Führen Sie wichtige Gründe an und weisen Sie nach, weswegen Sie die Kapitalisierung vorzeitig beenden wollen. Vergessen Sie bitte nicht, Ihren Antrag zu unterschreiben.

Wenn Ihrem Antrag auf Rückkapitalisierung stattgegeben wird, widerruft die Conterganstiftung den ursprünglichen Kapitalisierungsbescheid. Zu einem bestimmten Stichtag wird die „alte" Kapitalisierung beendet und der Rückzahlungsbetrag festgesetzt.

Im Monat nach der Rückzahlung der Abfindungssumme erhalten Sie Ihre Conterganrente wieder in voller Höhe, sofern keine weiteren laufenden Kapitalisierungen bestehen.

Danach erfolgt die Rückzahlung der Abfindungssumme. Dazu wird zunächst berechnet, wie hoch die Kapitalisierungssumme bei einer Kapitalisierung bis zu dem bestimmten Stichtag gewesen wäre. Hiervon werden dann die aufgrund der bisherigen Kapitalisierung bis zum Stichtag von der Conterganrente einbehaltenen Beträge abgezogen. Dieser Betrag ist an die Conterganstiftung bis zum Stichtag zurückzuzahlen.

Dokumente

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Tabelle

  • Tabelle Kapitalisierung der Rente - pdf, 265 KB

Merkblatt

  • Kapitalisierung der Rente - pdf, 184 KB

Antrag Kapitalisierung

  • Antrag Kapitalisierung - pdf, 405 KB