Revision

Eine Revision beinhaltet die Prüfung von höheren Leistungen der Conterganstiftung. Diese kann beantragt werden, wenn eine bisher nicht festgestellte Schädigung vorliegt (z.B. nachträgliche Änderung der Sach- oder Rechtslage) oder die Anerkennung einer Schädigung als Conterganschaden aufgrund neuer Erkenntnisse möglich ist (z.B. neue Beweismittel). Damit ein bestehender Bescheid geändert und gegebenenfalls weitere Leistungen erbracht werden können, muss das Verfahren wieder aufgegriffen werden.

Dabei können nur Fehlbildungen anerkannt werden, die zum Zeitpunkt der Geburt bereits vorgelegen haben. Später eingetretene gesundheitliche Verschlechterungen aufgrund der Fehlbildungen (Folgeschäden) können nicht berücksichtigt werden. Denn es handelt sich hierbei nicht um direkte, durch Thalidomid verursachte Fehlbildungen. Der Antrag kann formlos an die Geschäftsstelle der Conterganstiftung gerichtet werden und sollte die vor kurzem festgestellten Schäden benennen. Dem Antrag sind auf eigene Kosten entsprechende Unterlagen (z.B. Arztberichte oder Röntgenbilder) beizufügen. Geben Sie das Geschäftszeichen (STC-Nummer) oder alternativ Ihr Geburtsdatum an und unterschreiben Sie den Antrag.

Nach Eingang des Antrags überprüft die Geschäftsstelle, ob dieser zulässig ist. Dies ist er nur, wenn Sie keine Schuld daran tragen, dass das frühere Verfahren den Grund nicht einbezogen hat. Zudem muss der Antrag innerhalb von drei Monaten gestellt werden. Die Frist beginnt mit dem Tag, an dem Sie von dem Grund für das Wiederaufgreifen erfahren haben.

Im Anschluss prüft und entscheidet die Medizinische Kommission anhand Ihrer Unterlagen, ob ein weiterer Schadensfall vorliegt und bewertet den Schaden (nach Maßgabe der Conterganschadensrichtlinien). Auf dieser Grundlage legt der Stiftungsvorstand die Leistungen fest. Nach Abschluss des Verfahrens teilen wir Ihnen schriftlich das Ergebnis in einem Bescheid mit. Wird in dem Revisionsverfahren festgestellt, dass ein Schaden noch nicht berücksichtigt wurde, erfolgt eine Neuberechnung rückwirkend zum Zeitpunkt der ersten Antragstellung.

Seit 2011 kann zudem der Ausfall des Gleichgewichtssinns als weiterer Thalidomidschaden anerkannt werden. Füllen Sie dazu den separaten Antrag im Dokumente-Bereich aus. Weitere Informationen finden sie unter Links.

Dokumente

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Merkblatt

  • Merkblatt Revisionsverfahren - pdf, 194 KB

Antrag

  • Antrag Überprüfung einer Schädigung des Gleichgewichtsorgans - pdf, 769 KB

Informationen

  • Analog anerkannte Schädigungen mit eigener Diagnoseziffer - pdf, 150 KB