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Anspruch auf Gebärdensprachdolmetschende bei Terminen mit der Conterganstiftung

Sie haben das Recht auf Hilfe beim Sprechen mit der Contergan-Stiftung.

Wenn Sie nicht gut hören oder sprechen können, können Sie Hilfe bekommen.

Die Hilfe heißt Gebärdensprach-Dolmetscher oder Kommunikations-Helfer.

Das steht im Gesetz für Menschen mit Behinderungen.

 

Das bedeutet:

Sie können ein Gespräch mit der Contergan-Stiftung führen.

Dabei hilft Ihnen eine Gebärdensprach-Dolmetscherin oder ein Gebärdensprach-Dolmetscher.

Oder eine Person Ihres Vertrauens hilft Ihnen.

Zum Beispiel ein Familien-Mitglied, das schon Erfahrung hat.

Die Contergan-Stiftung bezahlt die Kosten für die Hilfe.

Das steht auch im Gesetz.

Sie haben 2 Möglichkeiten, wenn Sie einen Gebärdensprach-Dolmetscher brauchen:

1. Die Contergan-Stiftung sucht für Sie einen Gebärdensprach-Dolmetscher.

2. Sie suchen selbst einen Gebärdensprach-Dolmetscher.

Die Contergan-Stiftung bezahlt die Kosten.

Bitte denken Sie daran:

Sie brauchen einen Termin.

Sie wollen eine Auskunft oder Beratung.

Das müssen Sie uns sagen.

Und Sie müssen sagen, ob Sie selbst einen Dolmetscher haben.

Oder ob die Conterganstiftung einen Dolmetscher haben soll.

Das müssen Sie 14 Tage vor dem Termin sagen.

Sie können das schriftlich tun.

Schreiben Sie eine E-Mail an: geschaeftsstelle@contergan.bund.de

Oder Sie können anrufen. 

Die Telefonnummer ist: 0221 3673-3673 

Drücken Sie dann die 2 am Telefon. 

 

So bekommen Sie Hilfe oder Antworten auf Ihre Fragen.