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BERATUNG – Ausnahmegenehmigung zum Parken ohne Parkscheibe

Es gibt verschiedene Parkausweise für Menschen, die eine Behinderung haben.

Zum Beispiel gibt es den blauen EU-Parkausweis und den orangenen Parkausweis.

 

Die Straßenverkehrsordnung (StVO) hat auch eine spezielle Genehmigung. 

Diese Genehmigung hilft Menschen mit Behinderung leichter am Leben teilzunehmen.

 

Menschen die keine Hände oder Arme haben, können diese Genehmigung bekommen.

Dann dürfen sie an Parkuhren und Park-Automaten parken, ohne zu bezahlen.

Sie dürfen auch dort parken, wo eigentlich nur für eine kurze Zeit geparkt werden darf.

Sie müssen dann keine Park-Scheibe benutzen.

 

Wenn man diese Genehmigung haben möchte, muss man einen Antrag stellen.

Diesen Antrag stellt man beim Straßenverkehrsamt.

Man muss verschiedene Papiere vorlegen:

  • Personalausweis,
  • Führerschein,
  • Zulassung des Autos und
  • ein ärztliches Attest, das die körperliche Einschränkung zeigt.

 

Die Genehmigung kann auch für Bereiche gelten, die außerhalb der eigenen Stadt oder Kommune liegen.

Dann kann man die Genehmigung in ganz Deutschland nutzen.

 

Es kann auch helfen, eine automatische Park-Scheibe zu benutzen.

Die automatische Park-Scheibe zeigt automatisch die Ankunftszeit an.

 

Mehr Informationen dazu finden Sie beim ADAC. Klicken Sie dafür hier.

 

Wenn Sie Fragen haben oder etwas vorschlagen möchten,

können Sie eine E-Mail schreiben an: beratung@contergan.bund.de

Oder Sie können anrufen unter der Telefonnummer 0221 3673-3673.

Wählen Sie dann die 1.