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Beratung - Durchsetzung des Wunsch- und Wahlrechts

Sie möchten eine Reha machen.

Sie haben dabei besondere Rechte.

Das nennt man Wunsch- und Wahlrecht.

 

Das ist wichtig.

Denn Menschen haben oft ganz unterschiedliche gesundheitliche Probleme.

Deshalb brauchen sie ein besonderes Reha-Programm.

Die Reha muss genau zu Ihnen passen.

 

Wir helfen Ihnen gerne.

Wir beraten Sie zu Ihrem Wunsch- und Wahlrecht.

Vor Kurzem konnten wir einer betroffenen Person helfen.

Diese Person konnte die Reha in der Einrichtung machen, die sie sich gewünscht hat.

 

Viele Menschen mit Contergan-Schädigung brauchen Reha.

Der Bedarf wird immer größer.

Die Conterganstiftung hat einen Brief an die Gesetzliche Krankenversicherung geschickt.

Das ist die wichtigste Stelle für die Krankenkassen in Deutschland.

Die Stiftung bittet darum, besonders auf die Wünsche und den hohen Bedarf zu achten.

 

Die Gesetzliche Krankenversicherung hat geantwortet.

Sie findet die Bitte der Stiftung gut.

Sie hat einen Hinweis an die Krankenkassen geschrieben.

Kassen sollen Anträge schnell und einfach bearbeiten.

Sie sollen besonders auf die Wünsche von Menschen mit Contergan-Schädigung achten.

 

Manchmal dürfen Sie Reha schon machen, bevor 4 Jahre um sind.

Das gilt, wenn ein Arzt die Reha besonders dringend findet.

 

Wir helfen Ihnen, die richtigen Anträge auszufüllen.

Sagen Sie uns einfach Bescheid, wenn Sie Hilfe brauchen.

 

Haben Sie Fragen oder möchten Sie uns etwas mitteilen?

Sie können uns eine E-Mail an beratung@contergan.bund.de schreiben.

Sie können uns auch anrufen: 0221 3673-3673, dann die 1 wählen.