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Informationsveranstaltung zur überarbeiteten Förderrichtlinie 

Ab dem 1. Juli 2026 gilt eine neue Regel.
Diese Regel kommt von der Conterganstiftung.
Die Regel heißt: Förder-Richtlinie für medizinische Kompetenz-Zentren.
Kompetenz-Zentren sind besondere Arzt-Praxen oder Kliniken.

Dort arbeiten verschiedene Fachleute zusammen.
Zum Beispiel: Ärzte, Therapeuten und Pflegekräfte.
Diese Zentren helfen Menschen, die durch Contergan geschädigt sind.

Sie können Geld von der Stiftung bekommen.
Die neue Regel macht vieles leichter für die Zentren.
Die Büros müssen weniger Papier ausfüllen.
Das Geld für die Zentren ist sicherer und planbar.
Die Stiftung will, dass die Zentren auch in Zukunft gut zusammenarbeiten.

Darum gibt es zwei wichtige Treffen.
Die Treffen sind am 15. April 2026 und am 22. April 2026.
Alle Kompetenz-Zentren können dabei sein.
Mitarbeiter der Stiftung erklären die neuen Regeln.

Sie sagen, was sich ändert.
So können die Zentren weiterhin gut arbeiten und Betroffenen helfen.
Wenn Sie Fragen haben, können Sie Hilfe bekommen.

Sie können eine E-Mail schreiben.
Die Adresse ist: beratung@contergan.bund.de 

Sie können auch anrufen.
Die Nummer ist: 0221 3673-3673
Drücken Sie die 1.