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Leistung - Eintragung von Bevollmächtigten

Betroffene können eine Person ihres Vertrauens auswählen.

Diese Person kann sie bei der Conterganstiftung unterstützen.

Sie können diese Person eintragen lassen.

Dann darf die Person mit der Stiftung sprechen.

Das ist gut, wenn die Person mit Conterganschädigung einmal nicht selbst sprechen kann.

Zum Beispiel, wenn sie krank ist.

Aber die Hauptperson für die Stiftung ist immer noch die Betroffene selbst.

 

Um diese Person eintragen zu lassen, müssen Sie einen Brief schreiben.

In dem Brief schreiben Sie:

- Was Ihr Anliegen ist.

- Den Namen der Person, die Sie eintragen lassen wollen.

- Die Adresse und Telefonnummer dieser Person.

Dann unterschreiben Sie den Brief. Sie können den Brief auch als Scan an die Stiftung schicken.

 

Wenn Sie nichts anderes sagen, darf diese Person in allen Belangen mit der Stiftung sprechen.

Das nennt man Generalvollmacht.

Wenn Sie möchten, dass die Person nur in bestimmten Sachen helfen darf, müssen Sie das genau schreiben.

 

Die Stiftung darf Ihren Ehepartner oder andere Familienmitglieder nicht informieren.

Das gilt, wenn sie nicht als Bevollmächtigte eingetragen sind.

Das ist so wegen dem Schutz der Daten.

 

Wenn Sie noch Fragen haben oder Vorschläge machen möchten:

Schreiben Sie eine E-Mail an leistung@contergan.bund.de.

Oder rufen Sie an unter der Telefonnummer 0221 3673-3673.

Wählen Sie dabei die Nummer 2.