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Multidisziplinäre medizinische Kompetenzzentren – Beschluss der überarbeiteten Förderrichtlinie

Im September 2025 gab es ein Treffen.  
Viele wichtige Menschen waren dabei.  
Der Vorstand und die Mitarbeitenden haben mit den Betroffenen gesprochen.  
Auch der Chef vom Bundesverband Contergangeschädigter e. V. war dabei.  
Alle haben miteinander geredet.  
Sie wollten gemeinsam die Regeln für die Förderungen besser machen.  
Das Ziel war: Die Regeln sollen fair und für alle gut sein.

Die neuen Regeln wurden am 19. November 2025 beschlossen.  
Alle haben sich im Stiftungsrat getroffen.  
Die Regeln gelten ab dem 1. Juli 2026.

Die neuen Regeln machen vieles einfacher.  
Die Einrichtungen bekommen mehr Unterstützung.  
Die Planung für die Arbeit wird sicherer.  
Es gibt jetzt zum Beispiel pauschale Förderungen für Veranstaltungen.  
Auch erfahrene Mitarbeitende können besser gefördert werden.  
Die Förderung kann jetzt über mehrere Jahre gehen.

Alle Kompetenzzentren bekommen Infos zu den neuen Regeln.  
Die Mitarbeitenden vom Beratungsbereich machen eine Info-Veranstaltung.  
Dort erklären sie die Änderungen.  
Damit wissen alle, was sich ändert.

Sie haben Fragen zu Kompetenzzentren?  
Sie können eine E-Mail schreiben: beratung@contergan.bund.de   
Oder rufen Sie an: 0221 3673-3673 (Wählen Sie die Nummer 1).