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Multidisziplinäre medizinische Kompetenzzentren – Bewilligung von Hilfsmitteln

Es gibt eine neue Regel im Gesetz.

Das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz wurde geändert.

Das Ziel ist, dass Hilfsmittel schneller bewilligt werden.

 

Was bedeutet das?

Wenn eine Person in einer besonderen Einrichtung behandelt wird,

kann schneller entschieden werden, dass sie ein Hilfsmittel braucht.

Eine besondere Einrichtung ist zum Beispiel ein Zentrum für Erwachsene mit Behinderung.

 

Wenn der Arzt in diesen Zentren ein Hilfsmittel empfiehlt,

glauben die Krankenkassen, dass es wirklich gebraucht wird.

Die Krankenkassen müssen das dann meistens nicht mehr extra prüfen.

Die Conterganstiftung hat die Kompetenzzentren hierüber informiert, um dafür zu sorgen, dass die Versorgung von Menschen mit Conterganschädigung noch besser wird.

Haben Sie Fragen zu diesen Zentren?

Schreiben Sie eine E-Mail an beratung@contergan.bund.de.

Oder rufen Sie an unter der Telefonnummer 0221 3673-3673.

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