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Multidisziplinäre medizinische Kompetenzzentren - Stiftungsrat erhält Gelegenheit zur Stellungnahme

Der Stiftungs-Rat von der Contergan-Stiftung darf etwas sagen.

Zu den Förder-Anträgen von 10 medizinischen Einrichtungen.

Der Rat hat dafür Zeit bis zum 23. Mai 2025.

 

Nach einer Regel darf der Vorstand der Contergan-Stiftung entscheiden.

Der Vorstand entscheidet zusammen mit dem Stiftungs-Rat.

Sie prüfen die Situation.

Dann entscheidet der Vorstand über die Geld-Zuwendung.

Und gibt eine schriftliche Antwort.

 

Die Anträge werden vom Stiftungs-Rat geprüft.

Dann entscheidet der Vorstand endgültig.

 

Sie haben Fragen zu den medizinischen Zentren?

Bitte schicken Sie eine E-Mail an: beratung@contergan.bund.de.

Oder rufen Sie an unter: 0221 3673-3673.

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