Das Bild zeigt Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey

"Das ist nicht nur rechtlich, sondern auch menschlich ein wichtiges Signal."

Frau Ministerin, die Rentenempfänger mit Conterganschädigung haben jetzt ein gesetzlich verbrieftes, lebenslanges Anrecht auf ihre Renten. Das Ministerium hat sich stark für die entsprechende Novellierung des Conterganstiftungsgesetzes eingesetzt. Warum war Ihnen das Thema so wichtig?

Die weltweit 2600 Menschen, die eine Rente der Conterganstiftung erhalten, haben nun endlich Rechtssicherheit. Das war mir wichtig. Die Gesetzesänderung schließt aus, dass diese Menschen von heute auf morgen ohne finanzielle Unterstützung dastehen. Sie dürfen darauf vertrauen, dass ihre einmal anerkannten Ansprüche auf Zahlungen bestehen bleiben - bis an ihr Lebensende, selbst wenn sich später herausstellt, dass die Betroffenen nicht durch ein Präparat der Firma Grünenthal geschädigt worden sind. Bisher war es so, dass Zahlungen der Conterganstiftung nur erfolgten, wenn die Schädigungen durch ein Originalpräparat der Firma Grünenthal verursacht worden sind. Wenn im Nachhinein der Verdacht aufkam, dass Schädigungen durch Lizenzprodukte verursacht wurden, war die Leistungsgewährung in Frage gestellt. Das ist zukünftig nicht mehr der Fall.

 

Sie haben Inklusion und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen zu einem exponierten Thema Ihres Ministeriums gemacht. Besteht ein Zusammenhang zwischen diesem Engagement und der besagten Gesetzesnovellierung? 

Als Familienministerin trete ich für eine inklusive Gesellschaft ein. Mir ist wichtig, dass alle Menschen gleichberechtigt an allen gesellschaftlichen Prozessen teilhaben können - unabhängig von ihren individuellen Fähigkeiten, ihrer sozialen oder ethnischen Herkunft, ihrem Alter oder ihrem Geschlecht. Das ist auch der Grund, warum ich mich für die Änderung des Conterganstiftungsgesetzes stark gemacht habe. Es ist nicht nur rechtlich, sondern auch menschlich ein wichtiges Signal. Neben dem Vertrauensschutz für die Menschen mit Conterganschädigung wurde mit der Gesetzesänderung auch der Weg freigemacht für eine Förderung medizinischer Kompetenzzentren durch die Conterganstiftung. Für die Betroffenen bedeutet dies eine deutliche Verbesserung der medizinischen Beratungs- und Behandlungsangebote.


Mit dem Contergan-Skandal vor 60 Jahren wurden Menschen mit Behinderungen zum ersten Mal zum Gegenstand eines öffentlichen Diskurses. Seitdem hat sich vieles im Umgang mit Behinderung und Menschen mit Behinderung verändert. Wo stehen wir Ihrer Meinung nach heute? Was haben wir erreicht, was ist noch zu tun? 

In den vergangenen 60 Jahren haben wir in Deutschland viel erreicht für die mehr als 10 Millionen Menschen mit Behinderungen in unserem Land. Seit 1994 steht im Artikel 3 des Grundgesetzes: "Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden." Seit 2002 gibt es weitere Gesetze, die beispielsweise Behörden verpflichten, ihre Internetseiten, Formulare und Anträge barrierefrei anzubieten. Und 2006 kam noch das Allgemeine Gleichstellungsgesetz (AGG) dazu, besser bekannt als Anti-Diskriminierungsgesetz. Nun darf keiner mehr wegen seiner Behinderung diskriminiert werden, wenn er sich beispielsweise auf einen Job bewirbt.

Zudem gibt es auf internationaler Ebene die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen, die auch Deutschland ratifiziert hat. Die Bundesregierung hat hierzu einen Nationalen Aktionsplan Inklusion erarbeitet, er soll noch in dieser Legislaturperiode fortgeschrieben werden.

Doch wir dürfen uns nicht auf unseren Erfolgen ausruhen. Auch die Bundesländer und Kommunen sind gefragt, wenn es darum geht, die Situation für Menschen mit Behinderungen zu verbessern. Privatwohnungen müssen genauso wie der öffentliche Raum barrierefrei werden.

Außerdem brauchen wir endlich eine inklusive Kinder- und Jugendhilfe. Es ist die Verantwortung des Staates und der Gesellschaft, Familien mit Kindern mit Behinderungen zu unterstützen. Das Bundesfamilienministerium wird in Kürze den Entwurf des neuen Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes vorlegen. Mit dem neuen Gesetz wollen wir für Hilfen aus einer Hand sorgen, wenn es darum geht, Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderungen durch die Kinder- und Jugendhilfe zu unterstützen. Vor dem Hintergrund der UN-Behindertenkonvention müssen sich alle Leistungssysteme so verändern, dass sie eine individuelle Förderung aller ermöglichen.

Foto: www.franziska-giffey.de/presse/