Das Conterganstiftungsgesetz

Die Aufgaben der Conterganstiftung sind im Conterganstiftungsgesetz (ContStifG) von 2009 geregelt, das zuletzt durch das Sechste Gesetz zur Änderung des Conterganstiftungsgesetzes vom 15. Juli 2021 geändert wurde.

Wichtig ist für die Betroffenen die Regelung des § 18 ContStifG, die im Rahmen des dritten Änderungsgesetzes erfolgte: Wenn ein Mensch mit Conterganschädigung

Leistungen des Sozialhilfeträgers erhält, sollen seine nächsten Angehörigen nicht von dem Träger der Sozialhilfe in Anspruch genommen werden können. Somit sollen sie entlastet und das Einkommen und Vermögen der Geschädigten und der Angehörigen durch die Vorschrift umfassend geschützt werden.

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  • Conterganstiftungsgesetz (6. Änderung) - pdf, 43 KB
  • Merkblatt zu § 18 ContStifG (Stand: 27.04.2024) - pdf, 118 KB